Wir beglaubigen in die Sprachen Deutsch und Portugiesisch.
Unsere Beglaubigungen werden in den jeweiligen Ländern sowohl bei staatlichen Ämtern als auch vor Gericht, in Schulen, Universitäten und Krankenhäuser anerkannt.
Die Beglaubigung ins Portugiesische wird bei einem portugiesischen Notar vorgenommen. Hierfür werden
die Originaldokumente oder eine beglaubigte Kopie
der Originaldokumente an die Übersetzung geheftet.
Die Beglaubigung ins Deutsche wird von unseren
Übersetzern vorgenommen. Alle unsere Übersetzer
sind in Deutschland vor Gericht beeidigt und im
Portal der Justizübersetzer eingetragen.